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   BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvR 2621/18   

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https://dejure.org/2019,50861
BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvR 2621/18 (https://dejure.org/2019,50861)
BVerfG, Entscheidung vom 05.12.2019 - 1 BvR 2621/18 (https://dejure.org/2019,50861)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - 1 BvR 2621/18 (https://dejure.org/2019,50861)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine überlange Verfahrensführung vor dem Familiengericht mangels hinreichender Begründung unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Beschleunigung eines Umgangsverfahrens entfällt mit verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung - zu den Voraussetzungen einer erneuten verfassungsgerichtlichen Prüfung fachgerichtlicher Entscheidungen, ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Beschleunigung eines Umgangsverfahrens entfällt mit verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung - zu den Voraussetzungen einer erneuten verfassungsgerichtlichen Prüfung fachgerichtlicher Entscheidungen, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Beschleunigung eines Umgangsverfahrens entfällt mit verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung zu den Voraussetzungen einer erneuten verfassungsgerichtlichen Prüfung fachgerichtlicher Entscheidungen , die ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde; Rechtsschutzbedürfnis bzgl. der Beschleunigung eines Umgangsverfahrens; Entzug des Umgangsbestimmungsrechts des Vaters

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Beschleunigung eines Umgangsverfahrens entfällt mit verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung - zu den Voraussetzungen einer erneuten verfassungsgerichtlichen Prüfung fachgerichtlicher Entscheidungen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die überlange Verfahrensführung vor dem Familiengericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 980
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 1089/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die begrenzte Überführung in der DDR

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvR 2621/18
    (1) Das Bundesverfassungsgericht hält wegen des Zeitbezugs gerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 70, 242 jeweils zu Verfahren der konkreten Normenkontrolle) zwar deren erneute verfassungsgerichtliche Prüfung nicht unter allen Umständen für ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2016 - 1 BvR 1089/12 u.a. -, Rn. 45).

    Sie wäre aber nur dann zulässig, sofern neue rechtserhebliche, gegen die damals tragenden Feststellungen sprechende Tatsachen vorlägen, die dadurch eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 70, 242 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2016 - 1 BvR 1089/12 u.a. -, Rn. 45).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob sich zwischenzeitlich neue Umstände ergeben haben, die geeignet sind, die Grundlagen der vormaligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über denselben Verfahrensgegenstand in Frage zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2016 - 1 BvR 1089/12 u.a. -, Rn. 45).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvR 2621/18
    (1) Danach setzt eine den genannten Bestimmungen genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).

    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, der die angegriffenen Gerichtsentscheidungen folgen, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ).

  • BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beschleunigungsrüge und

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvR 2621/18
    Ebenso wie bei fachgerichtlichen Entscheidungen nach § 155b und § 155c FamFG hat sich damit das von der Beschwerdeführerin verfolgte Beschleunigungsbegehren erledigt, was das Rechtsschutzbedürfnis für gegen solche Entscheidungen gerichtete Verfassungsbeschwerden entfallen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4).

    bb) Zudem ist mit den jeweils erstinstanzlich ergangenen Sachentscheidungen (Beschlüsse des Amtsgerichts vom 11. bzw. 12. Juli 2018) das im fachgerichtlichen Verfahren verfolgte, auf die jeweilige Instanz beschränkte Beschleunigungsbegehren erledigt und damit das Rechtsschutzbedürfnis für die darauf bezogene Verfassungsbeschwerde entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 90/20

    Verfassungsbeschwerde in einem Sorgerechtsstreit

    Wenn dies nicht mehr möglich ist, entfällt auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde, denn auch durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs kann keine Beschleunigung im fachgerichtlichen Verfahren mehr herbeigeführt werden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. April 2020 - VerfGH 64/19.VB-2, juris, Rn. 8, jeweils m. w. N.; BVerfG, Beschlüsse vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18, juris, Rn. 40, und vom 5. Dezember 2019 - 1 BvR 2621/18, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 2180/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beschleunigungsbeschwerde in

    b) Da der Verfahrenszweck der Beschleunigung nicht mehr erreicht werden kann und sich somit das von dem Beschwerdeführer verfolgte Beschleunigungsbegehren erledigt hat, ist auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2019 - 1 BvR 2621/18 -, Rn. 17, und vom 19. Februar 2020 - 1 BvR 2375/19 -, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 87/20

    Verfassungsbeschwerde in einem Sorgerechtsstreit

    Wenn dies nicht mehr möglich ist, entfällt auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde, denn auch durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs kann keine Beschleunigung im fachgerichtlichen Verfahren mehr herbeigeführt werden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. April 2020 - VerfGH 64/19.VB-2, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18, juris, Rn. 40, und vom 5. Dezember 2019 - 1 BvR 2621/18, juris, Rn. 7, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über eine

    Da der Verfahrenszweck der Beschleunigung nicht mehr erreicht werden kann und sich somit das von dem Beschwerdeführer verfolgte Beschleunigungsbegehren erledigt hat, ist auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2019 - 1 BvR 2621/18 -, Rn. 17, und vom 19. Februar 2020 - 1 BvR 2375/19 -, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - VerfGH 64/19

    Verfassungsbeschwerde wegen Untätigkeit des Gerichts in einem umgangsrechtlichen

    Da der Verfahrenszweck der Beschleunigung nicht mehr erreicht werden kann und sich somit das von dem Beschwerdeführer verfolgte Beschleunigungsbegehren erledigt hat, ist auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde entfallen, denn auch durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs kann keine Beschleunigung im fachgerichtlichen Verfahren mehr herbeigeführt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2019 - 1 BvR 2621/18 -, juris, Rn. 7).
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